Der Fähigkeitsausweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum. Nach dieser Zeit muss eine Rezertifizierung durchgeführt werden. Ansonsten verfällt der Fähigkeitsausweis.
Es ist Aufgabe des Trägers des Fähigkeitsausweises, rechtzeitig eine Rezertifizierung zu beantragen und nachzuweisen, dass er die Anforderungen für die Rezertifizierung erfüllt.
Die für die Rezertifizierung notwendige Fortbildung muss über 5 Jahre mindestens 20 Stunden zu einem Thema in direktem Zusammenhang mit Abhängigkeitserkrankungen umfassen und von der SSAM anerkannt sein.
Im April 2022 hat die Geschäftsleitung des SIWF für das Jahr 2021 eine «Covid-Gutschrift» im Umfang von 4 Credits gesprochen. Im April 2021 hat die Geschäftsleitung des SIWF für das Jahr 2020 eine «Covid-Gutschrift» im Umfang von 4 Credits gesprochen.
Wenn Ihr Fähigkeitsausweis abgelaufen ist, finden Sie in der beigefügten Tabelle wieviel Stunden Sie für die Rezertifizierung benötigen.
Deren Entscheidung ist in die Ausnahmeregelung für Fachtitel und interdisziplinäre Fortbildung eingeflossen, die Sie auf der Website des SIWF finden.
Der Bewerber zur Rezertifizierung muss auch vorweisen können, dass er eine regelmässige Berufstätigkeit im Bereich der Abhängigkeitserkrankungen ausgeübt hat.
Hier unten finden Sie die Kursreihe der SSAM-SAPP (Swiss Society of Addiction Medicine – Section of Addiction Psychiatry & Psychotherapy). Das Kursprogramm besteht aus abwechselnden Themen, die unterschiedliche Bereiche der Suchtmedizin aufgreifen. Das Programm können Sie unter den Zoom-Schwerpunktkonferenzen aufrufen und sich auf der Onlineplatform einschreiben. Eine Bescheinigung über die entsprechenden Credits wird den Teilnehmern nach jedem Kurs zugeschickt. Die Kursreihe ist Teil der anerkannten Weiterbildungen der SSAM-SAPP und kann für die Rezertifizierung des Fähigkeitsausweises Abhängigkeitserkrankungen angerechnet werden.