Die Voraussetzung für die Aufnahme bei der Sektion SSAM-SAPP ist die Mitgliedschaft bei der SSAM.
Alle Mitglieder der SSAM, die einen eidgenössischen oder gleichwertigen Facharzttitel in Psychiatrie und Psychotherapie besitzen, sind auch ordentliche Mitglieder der SSAM-SAPP.
Alle anderen Mitglieder der SSAM, die die Zielsetzung der SSAM-SAPP unterstützen, können als ausserordentliche Mitglieder in der SSAM-SAPP mitmachen.
Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung und wählbar in den Vorstand der Sektion sind nur ordentliche Mitglieder.
Zum Mitgliederantrag der SSAM