Reglement der Sektion Suchtpsychiatrie & -psychotherapie der Schweizerischen Gesellschaft für Suchtmedizin (SSAM-SAPP)


Die Voraussetzung für die Aufnahme bei der Sektion SSAM-SAPP ist die Mitgliedschaft bei der SSAM.

Alle Mitglieder der SSAM, die einen eidgenössischen oder gleichwertigen Facharzttitel in Psychiatrie und Psychotherapie besitzen, sind auch ordentliche Mitglieder der SSAM-SAPP.

Alle anderen Mitglieder der SSAM, die die Zielsetzung der SSAM-SAPP unterstützen, können als ausserordentliche Mitglieder in der SSAM-SAPP mitmachen.

Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung und wählbar in den Vorstand der Sektion sind nur ordentliche Mitglieder

Zum Mitgliederantrag der SSAM

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